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ANMELDE- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Teilnehmer*innen von Coachings und Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Konferenzen, Working out Loud®).
Verrechnung
Die Rechnungsstellung mit 30 Tagen Zahlungsfrist erfolgt für jedes Seminar, Paket oder andere Veranstaltung jeweils zirka einen Monat vor der Durchführung.
Absageregelung
Für Veranstaltungen (Seminare, Workshops) gelten folgende Absageregelungen:
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bis 30 Tage vor Beginn kostenlos
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bis 14 Tage vor Beginn 50% kostenpflichtig
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ab 13 Tagen vor Beginn 100% kostenpflichtig
Beratungs- und Coachingsitzungen können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos verschoben oder annuliert werden. Bei späterer Absage wird das volle Honorar fällig.
Im Falle von Krankheit, Unfall, Verletzung u.ä. müssen gegebenenfalls die gesamten Kosten gezahlt werden. Wir empfehlen darum den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Daten- & Persönlichkeitsschutz
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes für Zwecke der Aus- und Weiterbildungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen bis auf Widerruf einverstanden.
Wir verwenden die Daten (Name, Emailadresse, Telefonnummer) für die Erstellung von Teilnehmerlisten soweit von den Teilnehmer*innen nicht gegen die Veröffentlichung auf der Teilnehmerliste bei der Anmeldung Einspruch erhoben wird.
Wir verpflichten unsere Dozent*innen und Mitarbeiter*innen zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes.Personendaten werden nur aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person an Dritte weitergegeben.
Vertraulichkeit
Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer*innen zur Vertraulichkeit. Konkret anerkennen sie die Einhaltung der Schweigepflicht und Nichtweitergabe von erhaltenen Artefakten (Dokumenten, Daten, etc.) für alle Praxisbeispiele und anderen Informationen im Zusammenhang mit besprochenen Fällen.
Schlussbestimmungen
Ausschliesslicher Gerichtsstand sind die ordentlichen Gerichte für Wädenswil, Schweiz.
Wädenswil, 12. Juni 2026
